Detailinformationen zum Führerschein mit 17 Jahren
Die L17-Führerscheinausbildung ermöglicht es, bereits mit 17 Jahren den Führerschein zu besitzen und somit einen PKW fahren zu dürfen. Die Ausbildung für L17 (“vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B”) kann man mit 15 1/2 Jahren beginnen. Das besondere bei dieser Führerscheinausbildung ist, dass man bereits mit 15 1/2 Jahren ein Auto mit einer berechtigten Begleitperson lenken darf und nur einen Teil der Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren muss.
Persönliche Voraussetzungen:
Bewerber:
- 15 1/2 Jahre
- Verkehrszuverlässig
- Körperliche und geistige Reife (Bestätigung durch Erziehungsberechtigten oder eine verkehrspsychologische Untersuchung)
- Zustimmungserklärung des (der) Erziehungsberechtigten, wenn diese(r) nicht selbst der Begleiter ist (sind)
- Gesundheitliche Eignung (Ärztliche Untersuchung)
- Ein oder zwei Begleiter
Begleiter:
- Besitz der Lenkberechtigung Klasse B seit mindestens 7 Jahren
- Während der letzten 3 Jahre tatsächlich gefahren
- Innerhalb der letzten 3 Jahre kein schwerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften
- Eine Person darf grundsätzlich nur 2 Bewerber innerhalb von zwölf Monaten unentgeltlich begleiten.
Vorausetzungen Theorieprüfung
- 15 1/2 Jahre
- 32 Theoriestunden (jeder Kurs muss mind. 1x absolviert werden)
Vorausetzungen praktische Prüfung
- Vollendetes 17. Lebensjahr
- bestandene Theorieprüfung
- Nachweis 3.000 km Ausbildungsfahrt und Absolvierung von 2 Beobachtungsfahrten
- Perfektionsschulung im Unfang von 3 Fahrlektionen
Allgemeines
- Der L17 Führerschein gilt bis zum 18. Lebensjahr in Österreich. Weiters in Deutschland, Dänemark, Großbritannien und Nordirland (wenn dort nicht ansässig).
- Probezeit: Die Bestimmungen der Probezeit gelten bis zum 21. Lebensjahr (Alkoholverbot!).
Allgemeine Informationen zu den Ausbildungsfahrten:
- Pro Tag dürfen nur 200 km gefahren werden!
- 1.000 km müssen mindestens auf 14 Tage verteilt sein
- Die Bewilligung für die Ausbildungsfahrt ist immer mitzuführen
- Das Fahrzeug muss vorne und hinten mit je einer blauen Tafel mit der weißen Aufschrift “L 17” und mit einer weißen Tafel mit der schwarzen Aufschrift “Ausbildungsfahrt” gekennzeichnet sein
- Das Fahrtenprotokoll ist wahrheitsgetreu und genau zu führen
- Jede Ausbildungsfahrt ist vom Bewerber und jeweiligen Begleiter zu unterschreiben
- Alkoholverbot für Bewerber und Begleiter
- Der Begleiter muss darauf achten, dass die Verkehrsvorschriften eingehalten werden.
- Der Begleiter darf den Bewerber nicht in Situationen bringen, denen er nicht gewachsen ist.
- Ausbildungsfahrten dürfen nur in Österreich absolviert werden.
Ablauf der Ausbildung:
1. Antragstellung
2. Grundausbildung in der Fahrschule
- 32 Theorielektionen
- 12 Fahrlektionen
- Bei der letzten Fahrlektion: Individuelles Gespräch des Ausbildners mit dem Bewerber und dem (oder den) Begleiter(n) – Vorbereitung auf die Ausbildungsfahrt
3. Theoretische Einweisung in der Fahrschule
- Nach Absolvierung der Grundausbildung und der theoretischen Einweisung erfolgt die Bestätigung durch die Fahrschule an die Bezirkshauptmannschaft
- Die Bewilligung für die Absolvierung der Ausbildungsfahrten wird von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellt
- Das Fahrtenprotokoll kann in der Fahrschule abgeholt werden
4. Beginn der Ausbildungsfahrt 1.000 km
5. Nach den ersten 1.000 km – begleitende Schulung in der Fahrschule
- Eine Ausbildungsfahrt unter Beobachtung des Fahrlehrers im Beisein eines Begleiters Fahrtenprotokoll beim Fahrlehrer abgeben
6. Beginn Ausbildungsfahrt der nächsten 1.000 km
- Neues Fahrtenprotokoll-Blatt verwenden!
7. Nach den zweiten 1.000 km – begleitende Schulung in der Fahrschule
- Eine Ausbildungsfahrt unter Beobachtung des Fahrlehrers im Beisein eines Begleiters Fahrtenprotokoll beim Fahrlehrer abgeben
8. Beginn Ausbildungsfahrt der letzten 1.000 km
- Neues Fahrtenprotokoll-Blatt verwenden!
9. Nach 3.000 gefahrenen Kilometern
- Perfektionsschulung im Umfang von 3 Fahrlektionen ohne Begleiter